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Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Sozialfonds Plus ESF+)
CLLD Projekte – ESF+ Unterlagencheckliste
Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE)
CLLD Projekte – EFRE Unterlagencheckliste
Pauschalförderung: Entsprechend der Richtlinie werden Vorhaben, deren Gesamtkosten sich auf nicht mehr als 200.000 Euro belaufen, mit einem pauschalen Zuschussbetrag gefördert. Dieser wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt und ist im Nachgang nicht mehr änderbar. Aus diesem Grund ist das Einholen von drei Angeboten, Kostenvoranschlägen oder eine entsprechende Preisrecherche zur Unterlegung des Kostenansatzes nicht nur ein von der IB zu prüfender Punkt, sondern auch aus Sicht des Antragstellers elementar wichtig. Auf dem in diesen Fällen einzureichenden „Meilensteinplan“ ist auf eine praktikable Nachweisführung zu achten und darauf, dass bei Angabe von beispielsweise einem Meilenstein auch nur eine Auszahlung erfolgt. Bei höheren beantragten Zuschussbeträgen als auch grundsätzlich bei Kommunen als Antragsteller erwartet die IB zur Unterlegung der Vorhabenkosten eine Kostenrechnung/-aufstellung nach DIN 276.
Unternehmen in Schwierigkeiten: Bestandteil der Antragsprüfung ist die Beurteilung, ob es sich bei dem Antragsteller um ein „Unternehmen in Schwierigkeiten“ handelt. Neu ist, dass entsprechend den EU-Vorgaben die Eigenerklärung des Antragstellers plausibilisiert werden muss, folglich noch stärker auf betriebswirtschaftliche Kennzahlen geschaut werden muss und dafür entsprechende Unterlagen beizubringen sind (z. B. in Form von Jahresabschlüssen).
Geschlossene Gesamtfinanzierung: In diesem Zusammenhang sei die „Finanzierungsbestätigung“ genannt, die der IB den Nachweis liefert, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens gesichert und ggf. eine Zwischenfinanzierung gewährleistet ist (notwendig, wenn zwischen Zahlungsziel einer Rechnung und dem Erhalt der Fördermittel ein größeres Zeitfenster liegt).
Legitimation der der IB gegenüber handelnden Personen sowie Steuer-IDs der fiktiven wirtschaftlich Berechtigten bzw. Vorstände ist zwingend erforderlich, da ansonsten keine Auszahlung erfolgen kann; für die Benennung der Personen und Angabe der Steuer-IDs dient der „Erhebungsbogen wirtschaftlicher Eigentümer“; die ehemals genutzte Unterschriftskarte wurde im Jahresverlauf durch die „Dokumentation der Vertretungsberechtigung“ ersetzt und ermöglicht dem Antragsteller, Vollmachten für die Antragsbearbeitung zu erteilen; diese wird zu Beginn der Antragsbearbeitung aktiv durch die IB versandt.
Ergeben sich Fragen z. B. zum Kundenportal, steht die IB-Hotline dem Antragsteller unter der Telefonnummer 0800/5600757 unterstützend zur Seite.
Hilfestellung zu ELER auf den Seiten des ELAISA
Projektkarte des LEADER / CLLD NETZWERK Sachsen-Anhalt